Dienstag, 19. März 2024

Wir im Katastrophenschutz

Was bedeutet Katastrophenschutz?

Katastrophenschutz (kurz: KatS) bedeutet, die für die Abwehr oder Begrenzung von Katastrophen notwendigen Maßnahmen vorzubereiten sowie Katastrophen und schwere Gefahrenlagen unter Anwendung von Notfallplänen wirksam zu bekämpfen. Nach dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (Artikel 70) ist die Gefahrenabwehr im Katastrophenfall Aufgabe der Bundesländer. Die Bundesrepublik stellt den Ländern zur Wahrnehmung dieser Aufgaben Mittel bereit und ergänzt den KatS der Länder durch das Aufstellen der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW).

Im Ernstfall geht es darum, auf eindeutiger rechtlicher Grundlage mit Hilfe einer klar gegliederten, funktionstüchtigen organisatorischen Konzeption unverzüglich alle notwendigen Maßnahmen der Katastrophenabwehr einzuleiten. 

 

Wer gehört zum KatS?

Katastrophen werden vor Ort von den öffentlichen und privaten Katastrophenschutz- und Hilfeleistungsorganisationen bekämpft. Hierzu gehören die Gemeinden mit ihren Feuerwehren, der Arbeiter-Samariter-Bund, das Deutsche Rote Kreuz, die Johanniter-Unfall-Hilfe, der Malteser-Hilfsdienst, die Deutsche-Lebens-Rettungs-Gesellschaft und das Technische Hilfswerk. Die über 10.000 ehrenamtlichen Helfer/innen in den Einheiten des Katastrophenschutzes sowie die über 50.000 Feuerwehrmitglieder sind die tragende Säule des Katastrophenschutzes in Schleswig-Holstein.

Als öffentliche Einrichtung ist auch unsere Feuerwehr neben den bereits genannten Hilfsorganisationen in den KatS mit eingebunden.


 

Rücken im KatS-Fall alle Kamerad(inn)en der Freiwilligen Feuerwehr Altenholz aus?

Nein, denn auch vor Ort muss das Leben ja weitergehen und der Schutz der Bevölkerung muss ständig gewährleistet sein. Nur einige Kamerad(inn)en unserer Wehr haben sich freiwillig für den KatS aufstellen lassen. Dem gesetzlichen Auftrag der Gemeinde Altenholz gemäß dem Brandschutzgesetz wird damit Rechnung getragen. Die Altenholzer Feuerwehrleute gehören zur 1. Feuerwehrbereitschaft Wasserförderung SEG - 2. Zug des Landkreises Rendsburg-Eckernförde, welcher von unserem Zugführer Dirk Schröder geleitet wird. Sein Stellvertreter ist der Kamerad Carsten Schröder (Neuwittenbek).  

Auch Kamerad(inn)en und Technik des Katastrophenschutzes aus den Freiwilligen Feuerwehren Büdelsdorf, Großkönigsförde und Söby-Holzdorf sind in den 2. Zug integriert. Im Zug fahren zwei Löschgruppenfahrzeuge (LF), zwei Truppfahrzeuge (Rüstwagen, GW Nachschub), ein Führungsfahrzeug (ELW) und ein Feldkochherd als Anhänger. Diese Zusammenstellung ist genaustens durchdacht, denn die Einheiten könnten im Ernstfall durchaus auf sich allein gestellt sein. Dank der gezielten Kombination sind sie in der Lage, in einem Katastrophengebiet völlig autark zu agieren und sich selbst zu versorgen!

Die letzten Katastrophenschutzeinsätze waren im November 2010 in Behrensdorf bei Plön zur Deichsicherung und im Juni 2013 beim Elbehochwasser in Sachsen-Anhalt. 

 

 

Wie ist der KatS in unserem Landkreis aufgestellt?

Der Kreisfeuerwehrverband hat die Feuerwehrbereitschaften wie folgt strukturiert:

  • 1. Feuerwehrbereitschaft Wasserförderung (Schnelleinsatzgruppe)
  • 2. Feuerwehrbereitschaft Wasserförderung (Schnelleinsatzgruppe)
  • 3. Feuerwehrbereitschaft Technik
  • 4. Feuerwehrbereitschaft Allgemein
  • 5. Feuerwehrbereitschaft Allgemein
  • 6. Feuerwehrbereitschaft Wassertransport
  • Logistikgruppe des Kreises Rendsburg-Eckernförde

Grundsätzlich besteht eine Feuerwehrbereitschaft aus einer Führungseinheit (mindestens 1/1/2) mit drei Zügen (66 bis max. 90 Personen) und der Logistikkomponente, um einen eigenständigen Einsatz zu ermöglichen. Die Feuerwehrbereitschaft kann durch eine Wassertransportkomponente ergänzt werden. Die ABC-Feuerwehrbereitschaft wurde hier herausgenommen, da der Kreis Rendsburg-Eckernförde den Löschzug-Gefahrgut unterhält. 

 

 

Feuerwehrbereitschaften können auch außerhalb des eigenen Bundeslandes eingesetzt werden. Im Kreis Rendsburg-Eckernförde ist es die 1. und 2. Feuerwehrbereitschaft. In den beiden Bereitschaften gibt es speziell auf den KatS-Einsatz ausgelegte Fahrzeuge, diese werden überwiegend aus Geldern des Landes oder des Bundes finanziert. Um die hohen Investitionen in der Lebensdauer optimal nutzen zu können, gestattet das Land und der Bund die Nutzung in den jeweiligen Feuerwehren für den täglichen Einsatz in der Gemeinde. Im Gegenzug verpflichten sich die Freiwilligen Feuerwehren, bei denen die Fahrzeuge stationiert werden, jederzeit ausgebildetes Personal zu stellen, auch für überörtliche Einsätze über mehrere Tage. Ein Vorteil dieser Normung ist, dass die Zusammenarbeit bei Einsätzen in anderen Bundesländern ohne technische Probleme erfolgen kann.

Das vorherige KatS Fahrzeug ist aufgrund technischer Mängel im Oktober 2019 nach 55 Jahren aus dem Dienst genommen worden. Da auch viele andere KatS-Fahrzeuge ein ähnliches Alter vorweisen, hatte das Land 2017 beschlossen, die inzwischen in die Jahre gekommenen Katastrophenschutzfahrzeuge bis zum Jahr 2027 zu erneuern. Für Schleswig-Holstein gibt es insgesamt 52 neue Fahrzeuge, die die alten Fahrzeuge ersetzen. Wir freuen uns, dass seit Juni 2020 eins dieser neuen LF KatS-SH bei uns steht und seinen Dienst leistet.